Wie melde ich?
Ich habe Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze in meinem Unternehmen. Wie kann ich das melden? Für die Meldung eines Hinweises auf mögliche Verstöße gegen Gesetze wurde eine interne Meldestelle eingerichtet. Ihre Meldung wird gemäß Hinweisgeberschutzgesetz bearbeitet. Dabei können Sie anonym melden oder mit Angabe Ihres Namens und ihrer Kontaktdaten. Nur so können Sie Rückmeldung erhalten oder auch für Rückfragen kontaktiert werden. Vor einer Meldung beachten Sie bitte Folgendes: • Hinweise sollten Sie zunächst an Ihren Vorgesetzten richten. Ist dieser selbst betroffen oder befangen, steht der Weg zum nächsthöheren Vorgesetzten oder zur Geschäftsleitung offen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein oder sinnvoll erscheinen, richten Sie Ihre Hinweise an die interne Meldestelle. • Die interne Meldestelle geht jedem Hinweis auf Straftaten und andere Gesetzesverstöße nach. Hierfür entstehen Ihnen als Hinweisgeber keine Kosten. • Die Übermittlung der Hinweise erfolgt vertraulich und sicheren per SSL verschlüsseltem Web-Formular.
Wie werden Sie als Hinweisgeber geschützt?
Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt und von dafür qualifizierten Personen geprüft. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung bleiben Sie anonym, allerdings kann es Situationen geben, in denen allein der dem Hinweis zugrundeliegende Sachverhalt Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Hinweisgebern, die nach bestem Wissen und Gewissen auf Fehlverhalten im Unternehmen aufmerksam machen, entsteht hierdurch kein Nachteil. Bewusst wahrheitswidrig abgegebene Hinweise sind allerdings missbräuchlich und können geahndet werden.
Was passiert mit den Personen, deren Fehlverhalten ich gemeldet habe?
Die von eingehenden Hinweisen betroffenen Personen werden informiert, wenn dies den Zweck der Ermittlungen nicht behindert, der Betriebsfrieden nicht in erheblichem Maße gefährdet wird und dies unter datenschutzrechtlichen Aspekten geboten ist. Dabei wird die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet. In jedem Fall werden geeignete Schritte unternommen, um das Fehlverhalten abzustellen.